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Die Düsseldorfer Tabelle ist der Maßstab für die Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt. Sie wurde im Jahre 1962 durch das Oberlandesgericht Düsseldorf eingeführt und bildet seit 50 Jahren die Richtwerte zur Bemessung des Unterhalts.

Die aktuellste Version der Tabelle vom OLG Düsseldorf finden Sie hier:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf